Nach Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Personen mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren. An erster Stelle steht dabei der Ersatz von Stoffen oder Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen (Substitutionsgebot). So empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in ihrer Broschüre DGUV BGI/GUV-I 8688 „Gefahrenstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badewasser“ das Elektrolyseverfahren, wenn möglich, anderen Methoden vorzuziehen.
Die Ospa-BlueClear®-Elektrolyse erfüllt diese Anforderungen in idealer Weise. Durch die spezielle Konstruktion der Ospa-BlueClear®-Anlagen ist die Unfallgefahr durch austretendes Chlorgas praktisch ausgeschlossen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Elektrolysezelle unter Wasser angebracht ist und die gesamte Anlage bei Unterdruck arbeitet. Diverse Sensoren überwachen die Funktion der Anlage und schalten die Desinfektionsmittelproduktion bei Störungen sofort ab.
Durch die ausschließliche Verwendung von Salz als nachzufüllendem Betriebsmittel entfällt zudem die Handhabung, Lagerung und Verwechslungsgefahr gefährlicher Chlorchemikalien.
Das von Ospa zur Elektrolyse verwendete Ospa-Salz ist laut Biozidverordnung notifiziert. Ospa-Kunden sind diesbezüglich auf der sicheren Seite, denn Ospa steht auf der ECHA-Artikel-95-Liste.