Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024/04

I. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Käufer wie unsere Angebote und Verkäufe, Kundendienstarbeiten und Gewährleistung. Es gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich dazu bereit erklären, den Vertrag zu diesen Bedingungen auszuführen. In diesem Fall gelten auch unsere Bedingungen, sofern und soweit sie den Bedingungen des Käufers nicht widersprechen.
  2. Mit unserem Außendienst getroffene Vereinbarungen und von ihm abgegebene Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile und für sämtliche vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus Wechseln, Schecks und ähnlichen Urkunden sowie
    aus Schadensersatz und aus Vertragsrücktritt und -kündigung ist Mutlangen.
  4. Die Korrektur offenkundiger Rechen- und Schreibfehler und vom Käufer erkennbarer Irrtümer behalten wir uns vor.
  5. Der Käufer ist 4 Wochen an sein Kaufangebot gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Von einer Nichtannahme des Kaufangebots werden wir den Käufer unverzüglich unterrichten.
  6. Wird ein Auftrag oder eine Rechnung auf Wunsch des Käufers auf einen Dritten um geschrieben, der hierzu uns gegenüber sein Einverständnis erklärt hat, übernimmt der Käufer ausdrücklich die Haftung für die Realisierung unserer Forderung, nachdem wir ihn hierauf hingewiesen haben und er innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Zugang des Hinweises eine anders lautende Erklärung nicht abgegeben hat.
  7. Unsere vertraglichen Beziehungen zu Auslandskunden unterliegen deutschem Recht.
  8. Sind uns Planungsleistungen übertragen, bleiben die von uns gefertigten Pläne unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten, insbesondere Wettbewerbern, zugänglich gemacht werden.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, also zuzüglich Kosten für Transport, Fracht, Rollgeld und Zoll. Ab einem Netto-Warenwert von € 7.000,– je Sendung liefern wir innerhalb der Festland-BRD frei LKW-befahrbarer Grundstücksgrenze, exklusive Abladen und Einbringen. Abweichend hiervon fallen für Whirlpools und Tauchbecken immer die jeweiligen Transportkosten unabhängig vom Netto-Warenwert an.
  2. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, sofern die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und der Käufer die Lieferverspätung zu vertreten hat. Zu der Preisregelung bei Abrufaufträgen vgl. Ziff. IV/3.
  3. Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Sofern Werkleistungen, u.a. die Inbetriebnahme, in der Rechnung enthalten sind, werden die hierauf entfallenden Rechnungsbeträge spätestens nach Ausführung und Abnahme fällig. Vor Auslieferung von Sendungen mit einem Brutto-Warenwert von über € 40.000,– können Abschlagszahlungen oder Vorauskasse erhoben werden. Unsere Rechnungen aus Kundendienstarbeiten und Reparaturen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen für Exportaufträge lauten entweder auf Lieferung gegen unwiderrufliches Akkreditiv, Kasse gegen Dokumente oder Vorauskasse.
  4. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnen. Ist der Käufer mit der Bezahlung älterer Rechnungen oder der Abnahme bestellter Gegenstände in Verzug, können wir noch ausstehende Lieferungen bis zur Verzugsbeseitigung zurückhalten oder gegen Nachnahme oder Bankbürgschaft ausliefern.
  5. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechts kräftiger Titel vorliegt.

III. Eigentumsvorbehalt und Sicherheitsabtretung

  1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag, aus Verzug des Käufers bei Kaufpreiszahlung oder aus von uns erbrachten Leistungen zur Werterhaltung der Kaufgegenstände unser Eigentum. Die Kaufgegenstände bleiben bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung unser Eigentum. Tritt in diesem Fall für uns eine Übersicherung ein, erklären wir auf Verlangen des Käufers entsprechend Freigabe.
  2. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges zulässig. Vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber darf der Käufer die Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei Eingriffen von Gläubigern, insbesondere Pfändung der Kaufgegenstände, unverzüglich durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Gleiches gilt bei sonstigen Eingriffen von dritter Seite.
  3. Der Käufer tritt bis zur vollständigen Erfüllung seiner uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Gegenstände in Höhe des in unserer Rechnung ausgewiesenen Betrages an uns sicherheitshalber ab.

IV. Lieferung und Abnahme

  1. Überschreiten wir einen vereinbarten Liefertermin, muss uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem wir den uns erteilten Auftrag bestätigt haben, und ist eingehalten, wenn die Sendung während der Frist unser Werk verlassen hat. Verlangt der Käufer nach Vertragsabschluss eine andere Ausführung der Kaufgegenstände oder andere Kaufgegenstände, können wir die Lieferfrist angemessen verlängern.
  2. Der Gefahrübergang richtet sich nach dem Gesetz.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, auf Abruf bestellte Kaufgegenstände spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss abzunehmen. Der Abruf hat grundsätzlich mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Liefertermin zu erfolgen. Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der Kaufgegenstände in Verzug, hat er den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe der Gegenstände zu bezahlen. Erfolgt der Abruf später als 4 Monate nach Vertragsschluss, gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung. Auf eine bevorstehende Preiserhöhung werden wir den Käufer rechtzeitig hinweisen.
  4. Der Käufer hat die Sendung unverzüglich auf ihren Inhalt und ihre Vollständigkeit sowie auf Transportschäden zu überprüfen. Rechte aus Abhandenkommen von Transportgut und aus Transportschäden kann der Käufer gegen uns nur geltend machen, wenn er sie unverzüglich festgestellt und uns mitgeteilt, insbesondere vom Transportführer eine Schadensmeldung anfertigen ließ und uns übersandt hat.
  5. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Kaufgegenstände länger als vier Wochen in Verzug oder lehnt er die Abnahme ab, sind wir nach einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, nachdem wir dem Käufer erfolglos die Nachfrist gesetzt haben. Im Falle des Schadensersatzes können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen und zu beweisen, ohne Nachweis 15 % des Netto-Verkaufspreises verlangen. Der Käufer kann den Nach weis erbringen, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  6. Wird der Vertrag vor oder nach Auslieferung der Kaufgegenstände auf Verlangen des Käufers im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben, hat der Käufer 15 % des Netto-Verkaufspreises zu entrichten und die Kosten für eine etwaige Rücknahme und Aufarbeitung der Kaufgegenstände zu tragen.
  7. Wir schulden ausschließlich die Lieferung der bestellten Ware und deren Funktionsfähigkeit, welche bei der Inbetriebnahme von unserem Mitarbeiter überprüft wird. Für die Abnahme der Gesamtinstallation ist ausschließlich der mit der Installation beauftragte Fachbetrieb verantwortlich, und stellt uns im Falle von Regressansprüchen im Innenverhältnis frei. Die Überprüfung der Gewerke Dritter erfolgt nicht durch uns.

V. Gewährleistung

  1. Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und -arbeit der Kaufgegenstände sowie für eine den Regeln der Technik entsprechende Ausführung der Kundendienstarbeiten, und zwar wie folgt:
    1. Die Gewährleistung für Kaufgegenstände beträgt 2 Jahre, ausgenommen Lieferungen oder sonstige Leistungen für ein bestimmtes Bauwerk im Sinne der §§ 438 Abs. 1 Ziff. 2, 634 a Abs. 1 Ziff. 2 BGB, für welche eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gilt. Für gebrauchte oder werküberholte Kaufgegenstände haften wir 1 Jahr.
    2. Die Gewährleistung für Kaufgegenstände beginnt mit deren Übergabe, und zwar auch dann, wenn wir uns zur Inbetriebnahme verpflichtet haben, für Kundendienstarbeiten mit deren Abnahme.
    3. Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtungen, indem wir mit Fehlern behaftete Kaufgegenstände nach Wahl des Käufers kostenlos nachbessern oder ersetzen sowie mangel hafte Kundendienst-, Reparatur- oder andere Werkleistungen kostenlos nachbessern.
      Im Falle des Rückgriffanspruchs des Unternehmers gemäß § 478 BGB behalten wir uns vor, den Gewährleistungsfall gegenüber dem Kunden in eigener Regie zu übernehmen. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns die Ansprüche der Kunden unverzüglich anzuzeigen.
  2. Im Rahmen von Gewährleistungs-, Kundendienst- oder Reparaturarbeiten ausgebaute und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über.
  3. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn wir grob fahrlässig gehandelt haben.

Die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Käufer und uns bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

Ospa AGB 2024/04

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